Rechtsprechung
VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 6 E 16.722 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Zurückstellungsantrag gegen Umbau eines Lebensmittelmarkts in eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber
- ra.de
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 6 E 16.722
- VGH Bayern, 21.07.2016 - 15 CE 16.1279
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03
Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan; …
Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 6 E 16.722
Unzulässig ist ein Bebauungsplan aber dann, wenn er aus zwingenden rechtlichen oder auch aus tatsächlichen Gründen auf unabsehbare Zeit nicht verwirklicht werden kann (BVerwG, B. v. 08.09.1999, Az. 4 BN 14/99; BVerwG, U. v. 18.03.2004, Az. 4 CN 4/03).Hinsichtlich eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans, der eine Landstraßentrasse festsetzt, hat das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise einen Verstoß gegen das Erforderlichkeitsgebot nach § 1 Abs. 3 BauGB angenommen, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren ab Inkrafttreten des Plans ausgeschlossen erscheint (BVerwG, U. v. 18.03.2004, Az. 4 CN 4/03).
- BVerwG, 08.09.1999 - 4 BN 14.99
Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 6 E 16.722
Es ist einer Gemeinde zwar grundsätzlich möglich, im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen und Bedarfslagen planerisch tätig zu werden, wenn mit einem bestimmten Verlauf bereits in einem absehbaren Zeitraum gerechnet werden kann (BVerwG, B. v. 08.09.1999, Az. 4 BN 14/99).Unzulässig ist ein Bebauungsplan aber dann, wenn er aus zwingenden rechtlichen oder auch aus tatsächlichen Gründen auf unabsehbare Zeit nicht verwirklicht werden kann (BVerwG, B. v. 08.09.1999, Az. 4 BN 14/99; BVerwG, U. v. 18.03.2004, Az. 4 CN 4/03).
- BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90
Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …
Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 6 E 16.722
Zwar kann eine Gemeinde eine Veränderungssperre nur auf ein einzelnes Grundstück beschränken und auch gezielt auf einen konkreten Bauantrag reagieren; allerdings handelt es sich um eine unzulässige Verhinderungsplanung, wenn die gemeindliche Planungsabsicht nur vorgeschoben ist, um ein konkretes Baugesuch zu verhindern (BVerwG, B. v. 18.12.1990, Az. 4 NB 8.90).
- VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642
Sparen bei Lärmschutz kann Bebauungsplan nichtig machen
Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 6 E 16.722
Zudem sind planerische Regelungen angesichts des verfassungsrechtlichen Schutzes des Eigentums als Inhalts- und Schrankenbestimmungen nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auch dann nicht erforderlich, wenn keine hinreichend konkrete Verwirklichungsperspektive besteht (BayVGH, U. v. 25.10.2005, Az. 25 N 04.642). - VGH Bayern, 08.12.2011 - 9 CE 11.2527
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; immissionsschutzrechtlicher …
Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 6 E 16.722
Diese Grundsätze gelten auch für das Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz (BayVGH, B. v. 08.12.2011, Az. 9 CE 11.2527). - VGH Bayern, 03.11.2015 - 2 N 14.2790
Veränderungssperre, Verhinderungsplanung, Bebauungsplan, …
Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 6 E 16.722
Im Übrigen wurden von der Antragstellerin neben dem streitgegenständlichen Grundstück allein Flächen überplant, die in ihrem Eigentum stehen, was den Anschein einer Verhinderungsplanung bekräftigt (zum Indizcharakter der Einbeziehung von gemeindeeigenen Grundstücken in eine Veränderungssperre: BayVGH, U. v. 03.11.2015, Az. 2 N 14.2790).
- VGH Bayern, 12.10.2017 - 15 ZB 17.985
Nutzungsänderung eines Lebensmittelmarkts zur Unterkunft für Asylbewerber und …
In einem vorangegangenen Verfahren (VG Regensburg, B.v. 14.6.2016 - RN 6 E 16.722; BayVGH, B.v. 21.7.2016 - 15 CE 16.1279) hatte die Klägerin erfolglos versucht, als Standortgemeinde unter Hinweis auf ihre bauleitplanerischen Aktivitäten die vorläufige Zurückstellung des Baugesuchs der Beigeladenen zu erwirken.