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   VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 6 E 16.722   

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https://dejure.org/2016,25256
VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 6 E 16.722 (https://dejure.org/2016,25256)
VG Regensburg, Entscheidung vom 14.06.2016 - RN 6 E 16.722 (https://dejure.org/2016,25256)
VG Regensburg, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - RN 6 E 16.722 (https://dejure.org/2016,25256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Zurückstellungsantrag gegen Umbau eines Lebensmittelmarkts in eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 6 E 16.722
    Unzulässig ist ein Bebauungsplan aber dann, wenn er aus zwingenden rechtlichen oder auch aus tatsächlichen Gründen auf unabsehbare Zeit nicht verwirklicht werden kann (BVerwG, B. v. 08.09.1999, Az. 4 BN 14/99; BVerwG, U. v. 18.03.2004, Az. 4 CN 4/03).

    Hinsichtlich eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans, der eine Landstraßentrasse festsetzt, hat das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise einen Verstoß gegen das Erforderlichkeitsgebot nach § 1 Abs. 3 BauGB angenommen, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren ab Inkrafttreten des Plans ausgeschlossen erscheint (BVerwG, U. v. 18.03.2004, Az. 4 CN 4/03).

  • BVerwG, 08.09.1999 - 4 BN 14.99
    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 6 E 16.722
    Es ist einer Gemeinde zwar grundsätzlich möglich, im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen und Bedarfslagen planerisch tätig zu werden, wenn mit einem bestimmten Verlauf bereits in einem absehbaren Zeitraum gerechnet werden kann (BVerwG, B. v. 08.09.1999, Az. 4 BN 14/99).

    Unzulässig ist ein Bebauungsplan aber dann, wenn er aus zwingenden rechtlichen oder auch aus tatsächlichen Gründen auf unabsehbare Zeit nicht verwirklicht werden kann (BVerwG, B. v. 08.09.1999, Az. 4 BN 14/99; BVerwG, U. v. 18.03.2004, Az. 4 CN 4/03).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 6 E 16.722
    Zwar kann eine Gemeinde eine Veränderungssperre nur auf ein einzelnes Grundstück beschränken und auch gezielt auf einen konkreten Bauantrag reagieren; allerdings handelt es sich um eine unzulässige Verhinderungsplanung, wenn die gemeindliche Planungsabsicht nur vorgeschoben ist, um ein konkretes Baugesuch zu verhindern (BVerwG, B. v. 18.12.1990, Az. 4 NB 8.90).
  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642

    Sparen bei Lärmschutz kann Bebauungsplan nichtig machen

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 6 E 16.722
    Zudem sind planerische Regelungen angesichts des verfassungsrechtlichen Schutzes des Eigentums als Inhalts- und Schrankenbestimmungen nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auch dann nicht erforderlich, wenn keine hinreichend konkrete Verwirklichungsperspektive besteht (BayVGH, U. v. 25.10.2005, Az. 25 N 04.642).
  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 9 CE 11.2527

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; immissionsschutzrechtlicher

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 6 E 16.722
    Diese Grundsätze gelten auch für das Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz (BayVGH, B. v. 08.12.2011, Az. 9 CE 11.2527).
  • VGH Bayern, 03.11.2015 - 2 N 14.2790

    Veränderungssperre, Verhinderungsplanung, Bebauungsplan,

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 6 E 16.722
    Im Übrigen wurden von der Antragstellerin neben dem streitgegenständlichen Grundstück allein Flächen überplant, die in ihrem Eigentum stehen, was den Anschein einer Verhinderungsplanung bekräftigt (zum Indizcharakter der Einbeziehung von gemeindeeigenen Grundstücken in eine Veränderungssperre: BayVGH, U. v. 03.11.2015, Az. 2 N 14.2790).
  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 15 ZB 17.985

    Nutzungsänderung eines Lebensmittelmarkts zur Unterkunft für Asylbewerber und

    In einem vorangegangenen Verfahren (VG Regensburg, B.v. 14.6.2016 - RN 6 E 16.722; BayVGH, B.v. 21.7.2016 - 15 CE 16.1279) hatte die Klägerin erfolglos versucht, als Standortgemeinde unter Hinweis auf ihre bauleitplanerischen Aktivitäten die vorläufige Zurückstellung des Baugesuchs der Beigeladenen zu erwirken.
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